Nahaufnahme von einem Parkplatz in dem wasserdurchlässige Oberflächen hergestellt wurden

Entsiegelung

Durch die Entsiegelung von Oberflächen kann mehr Regenwasser versickern und der Abfluss verringert werden. Wird dabei gleichzeitig begrünt, wird auch die Verdunstung gefördert.

  • Zwecke

    Abflussreduktion, Versickerung, Verdunstung

  • Flächenbedarf

    Frei wählbar, schon bei kleinen Flächen sinnvoll

  • Unterhaltung

    Mahd, Entfernung von Laub, Verzicht auf Herbizide und Tausalz

  • Effekte
    • Wasserhaushalt
      Effekt auf Wasserhaushalt: 3 von 3
    • Reinigungsleistung
      Effekt auf Reinigungsleistung: 1 von 3
    • Stadtklima
      Effekt auf Stadtklima: 2 von 3
    • Biodiversität
      Effekt auf Biodiversität: 1 von 3
    • Starkregenvorsorge
      Effekt auf Starkregenvorsorge: 0 von 3

Eine hohe Priorität bei den verschiedenen Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung hat die Vermeidung und Verringerung von Regenwasserabfluss. Das Regenwasser fließt bei normalen Regenereignissen vor allem dann ab, wenn eine Fläche versiegelt ist. Je geringer der Regenwasserabfluss ist, desto weniger werden Gewässer und Siele belastet und der Bedarf an gesonderten technischen Anlagen, wie beispielsweise Versickerungsanlagen, ist geringer.

Sind Flächen bereits versiegelt, kann das Abfließen des Regenwassers durch den Rückbau von ungenutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen reduziert werden. Auch eine Entsiegelung von Innenhöfen ist sinnvoll. Bei einer Neuplanung sollte so wenig Fläche wie möglich versiegelt werden. Wasserdurchlässige Böden und Bepflanzung sind dem vorzuziehen.

Ist es nicht möglich, Flächen vollständig zu entsiegeln oder beim Neubau auf eine Befestigung von Flächen gänzlich zu verzichten, können wasserdurchlässige Beläge oder entsprechenden Pflastersystemen, wie zum Beispiel Rasengittersteine, verwendet werden. So wird zumindest eine Teilentsiegelung erreicht. 
 

Anwendungsbereiche

Typische Maßnahmen im Bestand sind zum Beispiel der Abriss von ungenutzten Lagerhallen, Schuppen, Lauben oder die Beseitigung der Überdachung bei Veranden und Stellplätzen. Auch die Entsiegelung asphaltierter, betonierter oder gepflasterter Flächen und Garagenzufahrten kann leicht durchgeführt werden. 


Flächen

Grundsätzlich sind alle Flächen geeignet, für deren Nutzung eine Versiegelung nicht unbedingt erforderlich ist. Für eine Entsiegelung oder einer Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen bieten sich besonders gering belastete und wenig genutzte Flächen sowie Überbreiten an Verkehrsflächen an.
 

Planung

Entsiegelte Flächen können mit Mutterboden aufgefüllt und standortgerecht bepflanzt oder falls nötig mit wasserdurchlässigen Belägen befestigt werden. Der anstehende Baugrund und die Tragschicht müssen ausreichend und dauerhaft wasserdurchlässig sein. Die Entsiegelung von Flächen in Wasserschutzgebieten oder bei Altlastenverdacht ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht möglich. 
 

Wartung und Unterhaltung von versickerungsfähigen, begrünbaren Wegebelägen

Die Flächen müssen je nach Nutzung und gewünschter Begrünung regelmäßig gemäht werden. Im Herbst und nach Bedarf sollten auch Laub und (Fein-)Ablagerungen entfernt werden.
Herbizide, andere wassergefährdende Stoffe und Tausalze sollten nicht eingesetzt werden, da der Boden und die Vegetation geschädigt werden können.

 

Kombinationsmöglichkeiten

Eine Entsiegelung ist mit allen weiteren Maßnahmen der Regenwasserbewirtschaftung kombinierbar.
 

Genehmigung

Es kann bei einer Entsiegelung erforderlich sein, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen oder eine Genehmigung zu beantragen. Zum Beispiel ist für den Abriss ungenutzter Gebäude zu prüfen, ob möglicherweise Bestandsschutz (Denkmalschutz) besteht.
 

Förderung bekommen!

Das RISA-Förderprogramm bietet besondere Anreize, sich für eine Entsieglung zu entscheiden - die Stadt gewährt in dem Zusammenhang Zuschüsse von bis zu 25.000 Euro je Grundstück. Die Fördergelder können bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) beantragt werden.

 

Geld sparen!

Für unversiegelte Flächen entfällt die Niederschlagswassergebühr. Für teilversiegelte Grundstücksflächen, wie beispielsweise mit Rasenfugen gepflasterte Hofflächen, vermindert sich die Niederschlagswassergebühr um 50 Prozent.

 

Garten gestalten!

Unversiegelte Flächen können Teil der Garten- und Freiflächengestaltung sein.
 

Wasserhaushalt

Bebauung und Flächenversiegelung greifen in den Wasserhaushalt ein. Denn durch eine Versiegelung verliert ein Boden seine natürlichen Funktionen – sowohl als Lebensraum für Tiere und Pflanzen wie auch als Speicher und Puffer im Wasserkreislauf. Die Entsiegelung beziehungsweise Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen stärkt die Versickerung und Verdunstung und reduziert den Abfluss.

 

Wasserqualität

Eine vollständige Entsiegelung oder die Verwendung von teildurchlässigen Flächenbefestigungen hat eine hohe stoffliche Reinigungswirkung, vorausgesetzt, das Regenwasser wird über die belebte Bodenzone gereinigt.
 

Rückhalt des Wassers

Versickerungsfähige und unversiegelte Flächen ermöglichen eine Reduktion des Regenwasserabflusses bei den meisten Niederschlagsereignissen. Durch die Verdunstung und Versickerung des Regenwassers werden die Siele und Oberflächengewässer entlastet.

 

Grün & Klima

Die Verdunstung des Regenwassers auf den unversiegelten Flächen hat einen kühlenden Effekt auf die Umgebungstemperatur. Das Regenwasser auf versickerungsfähigen oder unversiegelten Flächen ist für Flora und Fauna verfügbar.
 

Die Kosten für Abbrucharbeiten an Gebäuden sind abhängig von Zustand, Art und Größe der Gebäude oder Gebäudeteile. Bei größeren Vorhaben dieser Art sollten die Kosten über einen Kostenvoranschlag ermittelt werden.

Für die Räumung und Entsorgung kann mit folgenden Kosten gerechnet werden:

  • Räumung und Entsorgung von unbelasteten Altbelägen, einschließlich Bettung: circa 5 bis 15 Euro pro Quadratmeter
  • Räumung und Entsorgung von Tragschichten (unbelastet, nach Richtlinie der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Z0): circa 25 bis 40 Euro pro Kubikmeter
  • Räumung und Entsorgung von belasteten Materialien nur nach Kostenvoranschlag

Für die Herstellung unterschiedlicher Pflanzungen beziehungsweise wasserdurchlässiger Bodenbeläge kann mit folgenden Kosten gerechnet werden:
 

  • Rasen: circa 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter
  • Schotterrasen: circa 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter
  • Rasengittersteine: circa 40 bis 55 Euro pro Quadratmeter
  • Rasenfugenpflaster: circa 45 bis 65 Euro pro Quadratmeter
  • Porenpflaster: circa 45 bis 60 Euro pro Quadratmeter
  • Dränasphalt: circa 60 bis 85 Euro pro Quadratmeter
     
Hinweis

Alle Inhalte beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand unserer Fachexpertinnen und Fachexperten und stellen eine Empfehlung dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ersetzen keine Regelwerke und es wird keine Haftung für die Inhalte übernommen.

Für Entsiegelung kann eine Förderung beantragt werden. Erfahren Sie mehr über das RISA-Förderprogramm.

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