
RISA-Förderprogramm
Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr eigenes RISA-Vorhaben? Hier können Sie sich einen Überblick über das RISA-Förderprogramm, weitere Angebote der Stadt Hamburg und Förderprogramme des Bundes verschaffen!
RISA-Förderprogramm
Förderfähige Maßnahmen
Es werden Anschaffung, Bau und Installation von oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichern auf Grundstücken in Hamburg mit einem Zuschuss gefördert. Sie müssen ein Mindestvolumen von 2.000 Litern aufweisen und für die Gartenbewässerung genutzt werden.
Privatpersonen können 40 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 1.500 Euro je Grundstück erhalten.
Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 3.000 Euro je Grundstück erhalten.
Sie haben Interesse?
Im Info-Kasten finden Sie einen Link zur Förderseite und dem Antragsportal der IFB Hamburg.
Sie suchen einen passenden Fachbetrieb?
Die Fachbetriebssuche des "Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V." und die Handwerkersuche der Handwerkskammer Hamburg sind ebenfalls im Info-Kasten verlinkt. Bei der Suche über das Portal der Handwerkskammer wählen Sie bitte "Installateur und Heizungsbauer" aus.
Bitte beachten sie, dass der Fachbetrieb für die Arbeiten an unterirdischen Entwässerungsanlagen zugelassen sein muss. Im Info-Kasten finden sie die entsprechende Liste der in Hamburg zugelassenen Fachbetriebe für den Neu- und Umbau von Regenwasser-Entwässerungsanlagen.
Hinweis: Die Suchportale sind nicht perfekt. So kann es sein, dass nicht alle Betriebe für die förderfähigen Maßnahmen geführt oder auch Betriebe angezeigt werden, die die Ausführung der erforderlichen Arbeiten nicht anbieten.

Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Das Programm wird mit Mitteln der Klimaanpassung der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Förderfähige Maßnahmen
Es werden Planung, Material, Erdarbeiten und Errichtung einer Versickerungsanlage auf Grundstücken in Hamburg mit einem Zuschuss gefördert. Die an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche muss mindestens 20 m² betragen.
Privatpersonen können 50 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Wasserrecht (vorliegen einer behördlichen Erlaubnis oder Anzeigenbestätigung) erhalten.
Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Wasserrecht erhalten.
Sie haben Interesse?
Im Info-Kasten finden Sie hilfreiche weiterführende Links. Mit der Versickerungspotentialkarte können Sie grob prüfen, wie gut Ihr Grundstück für die Versickerung von Regenwasser geeignet ist. Mit dem verlinkten Test für den Hausgebrauch können Sie einen einfachen Versickerungsversuch durchführen, um die Bodendurchlässigkeit zu prüfen.
Über die Förderseite und das Antragsportal der IFB Hamburg können Sie weitere Informationen zu den Förderbedingungen erhalten und Ihren Antrag stellen.
Sie suchen einen passenden Fachbetrieb?
Die Fachbetriebssuche des "Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V." und die Handwerkersuche der Handwerkskammer Hamburg sind ebenfalls im Info-Kasten verlinkt. Bei der Suche über das Portal der Handwerkskammer wählen Sie bitte "Installateur und Heizungsbauer" aus.
Bitte beachten sie, dass der Fachbetrieb für die Arbeiten an unterirdischen Entwässerungsanlagen zugelassen sein muss. Im Info-Kasten finden sie die entsprechende Liste der in Hamburg zugelassenen Fachbetriebe für den Neu- und Umbau von Regenwasser-Entwässerungsanlagen.
Hinweis: Die Suchportale sind nicht perfekt. So kann es sein, dass nicht alle Betriebe für die förderfähigen Maßnahmen geführt oder auch Betriebe angezeigt werden, die die Ausführung der erforderlichen Arbeiten nicht anbieten.
Kosten abschätzen
Die Regenwasseragentur Berlin bietet mit dem "Regenrechner" eine Möglichkeit, Investitions- und Betriebskosten für Versickerungsanlagen über beispielhafte Szenarien abzuschätzen oder auch ein eigenes Projekt überschlägig durchzurechnen. Dies kann Ihnen helfen, einen ersten Eindruck über mögliche Kosten zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Abschätzung nicht die Planungsleistungen einer dafür fachlich ausgebildeten Person ersetzen kann. Weiterhin berücksichtigt der Rechner nicht eventuell vorhandene und von Berlin abweichende technische oder formale Hamburger Anforderungen. Zudem können sich die tatsächlichen Kosten von der Schätzung unterscheiden, zum Beispiel aufgrund von Inflation.

Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Das Programm wird mit Mitteln der Klimaanpassung der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Förderart
Zuschuss
Förderfähige Maßnahmen
Es werden Planung, Abbruch, fachgerechte Entsorgung, der neue Bodenaufbau sowie die Begrünung von Flächen auf Grundstücken in Hamburg mit einem Zuschuss gefördert. Die zu entsiegelnde Fläche muss mindestens 10 m² betragen.
Privatpersonen können bei Vollentsiegelung 50 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise 40 Prozent bei Teilentsiegelung geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Grundstück erhalten.
Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen und einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro je Grundstück erhalten.
Sie haben Interesse?
Im Info-Kasten finden Sie einen Link zur Förderseite und dem Antragsportal der IFB Hamburg.
Zudem ist die Fachbetriebssuche des "Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hamburg e.V." verlinkt.
Einen Eindruck darüber, wie sehr Hamburg versiegelt ist, erhalten Sie über die Seite der Versiegelungskarte Hamburg.
Bitte beachten Sie, dass Suchportale nicht perfekt sind. So kann es sein, dass nicht alle Betriebe für die förderfähigen Maßnahmen geführt oder auch Betriebe angezeigt werden, die die Ausführung der erforderlichen Arbeiten nicht anbieten.
Mit den richtigen Pflanzen der Tierwelt helfen
Sobald eine Fläche entsiegelt wurde, stellt sich die Frage nach der Begrünung. In Bau- und Gartenmärkten gibt es eine große Pflanzenauswahl. Viele davon sind jedoch Exoten aus fernen Ländern, mit denen die einheimische Tierwelt kaum etwas anfangen kann und die sich im schlimmsten Fall in der Natur unkontrolliert verbreiten. Nur sehr flexible Insekten wie die Honigbiene oder einige Hummel- und Schmetterlingsarten können hier noch Nahrung finden. Der Großteil unserer Krabbeltiere benötigt hingegen einheimische Pflanzen, auf die sie sich über die Jahrtausende hin angepasst haben. Nicht nur als Nahrungsquelle, sondern auch als Kinderstube.
Wer den einheimischen Insekten also etwas Gutes tun möchte, sollte anstelle von exotischen Pflanzen den einheimischen Sträuchern und Stauden den Vorzug geben. Im Info-Kasten steht eine Liste mit Alternativen zur Verfügung, die Ihnen hilft, die gängigsten und für die örtliche Natur auch gefährlichsten invasiven Arten gut zu ersetzen. Damit fördern sie ein reichhaltiges Insektenleben in Ihrem Garten und schaffen gleichzeitig einen gut gedeckten Tisch für Amsel, Rotkehlchen und Co.
Wenn Sie eine kostenlose Beratung zur Bepflanzung nach der Entsiegelung wünschen, wenden Sie sich gern an die MOIN STADTNATUR-Beratungsstelle.
Kosten der Entsiegelung abschätzen
Die Regenwasseragentur Berlin bietet mit dem "Regenrechner" eine Möglichkeit, Investitions- und Betriebskosten für Entsiegelungsmaßnahmen über beispielhafte Szenarien abzuschätzen oder auch ein eigenes Projekt überschlägig durchzurechnen. Dies kann Ihnen helfen, einen ersten Eindruck über mögliche Kosten zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass diese Abschätzung nicht die Planungsleistungen einer dafür fachlich ausgebildeten Person ersetzen kann. Weiterhin berücksichtigt der Rechner nicht eventuell vorhandene und von Berlin abweichende technische oder formale Hamburger Anforderungen. Zudem können sich die tatsächlichen Kosten von der Schätzung unterscheiden, zum Beispiel aufgrund von Inflation.

Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Das Programm wird aus Klimamitteln der Freien und Hansestadt Hamburg gefördert
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Förderart
Zuschuss
Förderungen der Stadt Hamburg
Förderfähige Maßnahmen
Die Hamburger Energielotsen helfen Ihnen mit einem kostenfreien Vor-Ort-Check die Risiken durch Wetterereignisse am Gebäude besser einzuschätzen und die richtigen Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Ansprechpunkt
Hamburger Energielotsen
Förderart
Beratung
Förderfähige Maßnahmen
Mit der Hamburger Gründachförderung werden freiwillige Maßnahmen der Intensiv- oder Extensivbegrünung bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg gefördert. Auch eine Fassadenbegrünung ist förderfähig.

Fördernde
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Ansprechpunkt
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Bundesweite Förderungen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden im Rahmen des natürlichen Klimaschutzes unter anderem folgende Maßnahmen:
- Pflanzung und Verbesserung der Standortbedingungen von Bäumen
- Entsiegelung und Renaturierung von Flächen
- Begrünung von Dächern und Fassaden sowie
- ein dezentrales Niederschlagsmanagement und die Grauwassernutzung

Fördernde
- Bundesumweltministerium (BMUV)
Ansprechpunkt
KfW Bankengruppe
Förderart
Darlehen