Schutz vor Rückstau aus dem Sielnetz

Schadensursache

In vielen Fällen wird Niederschlagswasser im Freigefälle über das Hamburger Sielnetz abgeleitet. Die Entwässerungssysteme (Siele, Gräben, Gewässer) können jedoch aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht so ausgebaut werden, dass selten auftretende starke Niederschläge vollständig aufgenommen und abgeführt werden. In folgenden Fällen kann es zu einem Rückstau kommen:

• Extreme Niederschläge (Starkregen)
• Hochwasser im Gewässer
• Spülungen des Sielnetzes (Reinigungsarbeiten)
• Verstopfungen, Rohrbrüche, Sielschäden
• Pumpenausfall

Wenn ein Objekt nicht – wie in § 14 Abs. 2 HmbAbwG vorgeschrieben – gegen Rückstau gesichert ist, staut sich das Abwasser bei einem Rückstau über die Hausanschluss- bzw. Grundleitungen bis ins Gebäude zurück und kann es überfluten. Auch wenn über Jahre kein Rückstau im Sielnetz aufgetreten ist, muss jeder Hauseigentümer auf diesen Fall vorbereitet sein.
Ein Rückstau im Sielnetz kann sich bis zur Rückstauebene ausbreiten. In § 14 Abs. 3 HmbAbwG ist die Rückstauebene bei einem Gefällesiel definiert als „die vorhandene oder endgültig vorgesehene Straßenhöhe an der Anschlussstelle der Sielanschlussleitung an das jeweilige Siel“. Bei einem Drucksiel ist die Rückstauebene „die Oberkante des Schachtes der Einrichtung zum Sammeln und zur Förderung der Abwässer“.
Alle Bereiche unterhalb der Rückstauebene sind rückstaugefährdet, weil sich das Wasser in einem Rohrleitungssystem an jeder Stelle gleich hoch ausbreitet („Prinzip der kommunizierenden Röhren“). Ablaufstellen von Grundstücksentwässerungsanlagen, die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen gegen Rückstau gesichert sein.

Wenn die Grundstücksentwässerung unmittelbar an das Gewässer angeschlossen ist und die Entwässerung nicht gegen Rückstau gesichert ist, kann sich bei Binnenhochwasser das Oberflächenwasser zurück stauen und in tiefliegende Garagen oder Kellereingänge eindringen. Daher ist auch hier ist zu prüfen, ob Schutzmaßnahmen gegen Rückstau erforderlich sind.

Schutzmaßnahmen

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Rückstausicherung:
die Abwasserhebeanlage und der Rückstauverschluss. Für beide Varianten sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen vorgeschrieben.

TIPP! Lassen Sie durch einen zertifizierten Fachbetrieb prüfen, ob Ihr Haus durch eine der beiden Varianten gesichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein:
Notieren Sie den Einbau Ihrer neuen Rückstausicherung. Spätere Inspektionen und Wartungen sind dann einfacher.

Weitere Informationen zu zertifizierten Fachbetrieben finden Sie unter www.hamburg.de/abwasserleitung

Abwasserhebeanlage

Eine Abwasserhebeanlage besteht grundsätzlich aus einem Sammelbehälter und einer Pumpe. Das Abwasser fließt dem Sammelbehälter über eine Grundleitung zu und wird von dort mit der Pumpe über die Rückstauebene gehoben und der Hausanschlussleitung zugeführt. Auf diese Weise wird das Prinzip der kommunizierenden Röhren unterbrochen. Eine Hebeanlage muss vorhanden sein, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  • Es liegt von der Ablaufstelle zum Siel ein Gefälle vor und die Nutzung der Räume unterhalb der Rückstauebene ist zwingend erforderlich bzw. der Schutz von wesentlichen Sachwerten ist notwendig.
  • Es liegt von der Ablaufstelle zum Siel kein Gefälle vor (§ 14 Abs. 1 HmbAbwG [18]).

Rückstauverschluss

Ein Rückstauverschluss kann nur wirksam eingesetzt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen nach DIN EN 12056-4 gegeben sind:

  • Es muss von der Ablaufstelle zum Siel ein Gefälle bestehen.
  • Die Räume, die mit einem Rückstauverschluss gesichert werden sollen, dürfen nur von untergeordneter Nutzung sein.
  • Den Benutzern steht  in der selben Wohneinheit ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung, das im Falle eines Rückstaus benutzt werden kann.
  • Bei Rückstau kann auf Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden.

Es existieren verschiedene Typen von Rückstauverschlüssen, die sich nach Einbauort sowie nach Art und Anzahl der Verschlüsse unterscheiden. Die zugelassenen Anwendungsbereiche der verschiedenen Verschlüsse sind in der untenstehenden Tabelle einzusehen.

Hinweis

Sowohl für Hebeanlagen als auch für Rückstauverschlüsse ist zu klären, ob es sich um fäkalienfreies (Grauwasser) oder fäkalienhaltiges (Schwarzwasser) Abwasser handelt, das durch die Rückstausicherung abgeleitet wird (siehe hierzu auch DIN 1986- 100). Die Art des Abwassers hat erheblichen Einfluss auf die Wahl der geeigneten Rückstausicherung.

Inspektion und Wartung

Die Tabelle zeigt die Inspektions- und Wartungsintervalle nach der Din 1986-3.