Schutz vor Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit

Schadensursache

Regen, der auf die Erde fällt und durch die unterschiedlichen Bodenschichten sickert, wird Sickerwasser genannt. Es wird zwischen nichtstauendem und aufstauendem Sickerwasser unterschieden.

Nichtstauendes Sickerwasser gelangt durch wasserdurchlässige Bodenschichten an die äußeren Kellerwände. Dies kann zu Schäden wie Durchnässung oder Schimmel führen. Aufstauendes Sickerwasser entsteht oberhalb von undurchlässigen Bodenschichten und drückt seitlich auf das Fundament und die Außenwände des Gebäudes. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen können erhebliche Schäden entstehen.  Oberhalb von aufstauendem Sickerwasser, besteht die Gefahr, dass dieses gegen die Schwerkraft hochsteigt und das Fundament von unten beschädigt (Kapillarwasser).

Wichtig: Sickerwasser ist nicht zu verwechseln mit Grundwasser. Von einem Gebäude im Grundwasser spricht man, wenn das Gebäude in Bodenschichten liegt, die dauerhaft mit Wasser gefüllt sind. Ist das bei Ihrem Gebäude der Fall, besteht die Belastung auch unabhängig vom Starkregen.

Schutzmaßnahmen

Verschiedene Maßnahmen verhindern, dass Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit in das Gebäude eintritt. Gemäß DIN 18533-1 ist bei Baumaßnahmen immer mindestens mit Bodenfeuchte im Baugrund zu rechnen. Für die Wahl der richtigen Maßnahme ist es wichtig zu prüfen, ob es bei Ihnen außerdem zu nichtstauendem oder aufstauendem Sickerwasser kommen kann. Wenn Sie einen Neubau planen, sollten Sie die erforderlichen Maßnahmen von Anfang an berücksichtigen. Bei Bestandsgebäuden lassen sich die meisten Maßnahmen ebenfalls umsetzen, bedeuten dann aber einen erhöhten technischen und finanziellen Aufwand.

TIPP! Lassen Sie von einem Sachverständigen den Baugrund, die Durchlässigkeit des Bodens sowie den Grundwasserstand prüfen.

 Maßnahmen in Abhängigkeit des Bodens und des Wasseranfalls



Die Schutzmaßnahmen im Detail

Nichtstauendes Sickerwasser
und Bodenfeuchtigkeit
Aufstauendes Sickerwasser
Abdichtungen (Neubau)           Schwarze Wanne (Neubau)
Abdichtung (Bestand) Weiße Wanne (Neubau)
Dränage Maßnahmen im Bestand

Nichtstauendes Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit

Abdichtungen (Neubau)

Abdichtungen schützen alle erdberührten Bauwerke, insbesondere den Keller, vor eindringender Feuchtigkeit. Grundsätzlich werden horizontale und vertikale Abdichtungen unterschieden.

Horizontale Abdichtungen verhindern, dass die in ein Bauteil eingedrungene Feuchtigkeit hochsteigt. Nach DIN 18533-2 sind hierzu unter anderem Bitumen-Dachbahnen mit Rohfilzeinlage, Bitumen- oder Kunststoff- Dichtungsbahnen zu verwenden. Vertikale Abdichtungen verhindern, dass Feuchtigkeit seitlich in ein Gebäude eindringt. Für Vertikalabdichtungen sieht die DIN verschiedene Ausführungsvarianten auf Bitumen- oder Kunststoffbasis vor. Welche Abdichtungsvariante anzuwenden ist, hängt u.a. von der Geländeneigung, der Versickerungsfähigkeit des Bodens und der Höhenlage des Kellers ab. Wichtig bei der Ausführung ist insbesondere, dass die vertikale Abdichtung bis ca. 30 cm oberhalb der GOK ausgeführt wird und mindestens eine Horizontalabdichtung enthält, die ein Aufsteigen von Kapillarwasser verhindert.

Abdichtungen (Bestand)

Nachträgliche Außenabdichtung
Die Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18533-2 können auch bei Gebäuden im Bestand eingesetzt werden. Die Ausführung ist technisch und finanziell jedoch aufwendiger als bei Neubauten, da das Bauwerk außenseitig freigelegt und der Untergrund der Außenwand oft auf Grund losen oder verschmutzten Mauerwerkes vorbehandelt werden muss. Die im Erdbau gültigen Sicherheitsvorschriften sind dabei zu beachten! Als Abdichtungsstoffe kommen insbesondere Bitumendickbeschichtungen, wasserdichte Schweißbahnen auf Bitumenbasis sowie wasserdichte Kunststoffbahnen zur Anwendung.

Nachträgliche Horizontalabdichtung
Nachträgliche Horizontalabdichtungen sollen einen kapillaren Wassertransport im Mauerwerk verhindern. Zur Auswahl stehen mechanische und Injektionsverfahren.



Die mechanischen Verfahren werden in der unten stehenden Tabelle beschrieben, wobei das Blecheinschlag- und das Mauersägeverfahren am häufigsten ausgeführt werden. Voraussetzung für den Einsatz mechanischer Verfahren ist, dass die Standsicherheit des Gebäudes nicht gefährdet wird. Ggf. ist die Beratung durch einen Statiker notwendig.

Nachträgliche Horizontalabdichtung - Mechanische Verfahren

 

Als Alternative zu den mechanischen Verfahren können Injektionen durchgeführt werden. Bei einer Injektion wird die Wand angebohrt und auf die Bohrlöcher so genannte Bohrpacker gesetzt. Über diese werden Injektionsstoffe mit einer Pumpe oder einem Trichter in die Wand eingetragen. Die Injektionsstoffe bilden innerhalb des Porengefüges eine Horizontalabdichtung aus. Bevor Injektionen durchgeführt werden, müssen durch Voruntersuchungen vor allem die Salzbelastung und der Durchfeuchtungsgrad des Mauerwerks bestimmt werden. Entsprechend der Ergebnisse stehen unterschiedliche Injektionsstoffe, wie Alkalisilikate, Methacrylatgele und Polyurethan-Harze zur Verfügung, die die Kapillarporen verstopfen, verengen oder wasserabweisend machen.

Die dauerhafte Wirksamkeit von Injektionen ist von zahlreichen Einflussparametern wie z. B. dem Wassergehalt des Mauerwerkes, dem Porenvolumen, eventuell vorhandener Lochsteine oder Fehlstellen und auch dem Versalzungsgrad abhängig.

 

Nachträgliche Innenabdichtung
Eine nachträgliche Innenabdichtung sollte nur durchgeführt werden, wenn eine Außenabdichtung, z. B. auf Grund angrenzender Bauwerke, nicht ausgeführt werden kann. Hierfür können Injektionsverfahren (Flächen- oder Schleierinjektion) angewendet werden. Bei der Flächeninjektion werden die Injektionsstoffe rasterförmig über der gesamten Wand eingetragen und es bildet sich eine flächige Abdichtung. Bei einer Schleierinjektion wird die Wand komplett durchbohrt, so dass sich nach der Injektion auf der Außenseite ein flächiger Schleier bildet. Im Gegensatz zu der Flächeninjektion kann bei der Schleierinjektion das Bauteil austrocknen, da von außen keine Feuchtigkeit mehr durchsickern kann.

Dränage

Die Dränage ist eine Maßnahme zur Entwässerung des Bodens, bei der die Sohle einer Rohrleitung in einem Abstand von mindestens 20 cm unterhalb der Oberkante der Rohbetonsohle ringförmig um ein Gebäude verlegt wird, um Sickerwasser aus darüber liegenden Schichten aufzunehmen. So wird verhindert, dass drückendes Wasser entsteht und das Gebäude beschädigt. Um eine Dränage zu verbauen, müssen Sie vorab eine Stellungnahme bei der Freien und Hansestadt Hamburg einholen. Wichtig: Grundwasser, also permanent vorhandenes Wasser, darf grundsätzlich nicht über eine Dränage abgeleitet werden.
Eine Dränanlage besteht nach DIN 4095 aus einer Dränleitung, einer Dränschicht, Kontroll- und Spüleinrichtungen sowie einer Ableitung. Die Dränschicht setzt sich aus Filter- und Sickerschicht zusammen. Während die Filterschicht verhindert, dass ausgeschlämmter Boden in die Sickerschicht gelangt, führt die Sickerschicht das vor den Kelleraußenwänden anfallende Stau- und Sickerwasser der Dränleitung zu. Eine Dränleitung besteht aus Dränrohren, die poröse, geschlitzte oder gelochte Rohrwandungen aufweisen und nach DIN 4095 mit einem Mindestgefälle von 0,5 % verlegt werden müssen. Unter Berücksichtigung der Einbaubedingungen ist jedoch ein Gefälle von mindestens 1% praktikabler. An den Eckpunkten der um ein Gebäude verlegten Dränleitung sollten Spülschächte (Durchmesser mindestens DN 300) vertikal auf die Dränrohre aufgesetzt werden, um die Dränleitung reinigen zu können. Die Ableitung des Dränagewassers sollte wenn möglich im Freigefälle erfolgen. Wenn sich die Sohle der Dränage jedoch unterhalb der Rückstauebene befindet, muss das Dränagewasser mit einer Abwasserhebeanlage gepumpt werden. Die Abwasserhebeanlage wird mit einer Rückstauschleife in einem separaten Schacht mit Sandfang installiert.

Aufstauendes Sickerwasser

Schwarze Wanne (Neubau)

Bei einer Schwarzen Wanne werden alle Bauteile, die mit dem Erdreich in Verbindung stehen, außenseitig mit Bitumenbahnen umschlossen und so vor Wassereintritt geschützt. Sie ist im Wesentlichen in der DIN 18533-2 geregelt und hat bei fachgerechter Ausführung eine sehr hohe Sicherheit.
Die zahlreichen in der Norm zulässigen Abdichtungsvarianten unterscheiden sich durch die Anzahl der erforderlichen Abdichtungslagen und die Wahl der Trägereinlagen.

Weiße Wanne (Neubau)

Bei einer Weißen Wanne stellt eine aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand hergestellte Kellerkonstruktion neben dem Lastabtrag auch die Abdichtung gegen Wasser sicher. Besondere Bedeutung bei der Herstellung einer Weißen Wanne haben Fugen. Nur wenn diese dicht sind kann das Eindringen von Feuchtigkeit vermieden werden. Die Dichtheit der Fugen wird daher mit Fugenbändern bzw. -blechen oder durch nachträgliches Verpressen über Injektionsschläuche sichergestellt.
Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ist nicht vollkommen wasserdicht, so dass keine feuchtigkeitsempfindlichen oder dampfdichten Bodenbeläge aufgebracht werden sollten. Die geringen durch diesen Beton diffundierenden Feuchtigkeitsmengen müssen behinderungsfrei an die Raumluft abgegeben werden können. Dies kann z. B. durch eine Fußbodenaufständerung erreicht werden.
Maßgebend für die Planung und Ausführung von Weißen Wannen sind neben den allgemeinen Regelwerken für den Betonbau (DIN 1045, DIN EN 206 ), insbesondere die Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Ergänzende Hinweise enthält das Merkblatt "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" vom Informationszentrum Beton GmbH (Link)"

Maßnahmen im Bestand

Das nachträgliche Abdichten von feuchten Kellern gegen drückendes Wasser ist eine komplizierte bautechnische Herausforderung. Vor der Abdichtungssanierung sind folgende Randbedingungen zu überprüfen:
a) Ermittlung des Bemessungswasserstandes
b) Prüfen, ob aufstauendes Sickerwasser auftritt
c) Feststellen, ob die vorhandene Sohlen- und Kellerwandabdichtung für Fall a) oder b) ausgeführt ist
d) Prüfen, ob Feuchtigkeit lediglich im Bereich von Rohrdurchführungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser) auftritt. Prinzipiell stehen unter Berücksichtigung der unter a) bis d) gewonnenen Erkenntnisse folgende Abdichtungsvarianten zur Verfügung:

Sanierung von Rohrdurchführungen
Sofern Wasser über Rohrdurchführungen (Strom, Gas, Öl, Abwasser) eindringt, kann im ersten Schritt die Sanierung auf diese Bereiche beschränkt bleiben. Die Schadensstelle ist frei zu graben, wobei sie gemäß den Forderungen der 18533-1 beispielsweise mit Los-Festflanschkonstruktionen abgedichtet werden muss.

Abdichtung von Fehlstellen
Treten im Keller Erosionsschäden auf, kann die Standsicherheit des Gebäudes durch Unterspülung der Gründung infolge von Erosion gefährdet sein. Bei solchen Schäden muss die Fehlstelle sofort, beispielsweise mittels Injektionsmaßnahmen, abgedichtet werden. Erosionen können zum Beispiel bei Fehlstellen zwischen Fundament und Kellerfußboden auftreten. Der ausgeworfene Sand häuft sich kegelförmig um die Fehlstelle an.

Innentrogabdichtung
Bei der Innentrogabdichtung wird in dem bestehenden Keller von innen ein Trog betoniert. Diese sehr kostenaufwändige Maßnahme führt bei der Abdichtung mit Bitumenbahnen zu einer uneingeschränkten Nutzung der Kellerräume. Insbesondere zur Sicherstellung der Auftriebssicherheit kann eine derartige Maßnahme erforderlich werden. Da durch den Betoninnentrog die zur Verfügung stehende Raumhöhe gemindert wird, besteht auch die Möglichkeit, die vorhandene Kellersohle zu entfernen und den Innentrog tiefer zu legen.

Fußbodenaufständerung
Die Aufständerung bietet sich dann an, wenn sich der Bemessungswasserstand etwa im Bereich der Kellersohle befindet und mit dem dauerhaften Absinken des Grundwassers gerechnet werden kann. Bei der Fußbodenaufständerung wird auf die Kellersohle ein Gefälleestrich verlegt, auf dem der Fußboden neu aufgebracht wird. Die Kellerräume sollten jedoch nur Räume von untergeordneter Nutzung sein. Die Kelleraußenwände werden nach den Aufgrabungsarbeiten konventionell, z. B. mit Bitumenbahnen, abgedichtet. Der Nachteil dieser Maßnahme ist, dass Raumhöhe verloren geht und durch die Sohle weiterhin Wasser in den Raum gelangen kann.