Schutz vor Oberflächenwasser

Schadensursache

Oberflächenwasser ist Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen sowie Niederschlagswasser. Tritt dieses durch Fenster, Türen, Lichtschächte, Kellereingänge oder tief liegende Garagen in ein Gebäude ein, können erhebliche dauerhafte Schäden an und im Gebäude entstehen. Besonders überflutungsgefährdet durch Oberflächenwasser sind Häuser in Senken, an Hanglagen und in der Nähe von Gewässern.

Schutzmaßnahmen

Durch verschiedene bauliche Konstruktionen können Sie verhindern, dass Oberflächenwasser in ein Gebäude gelangt. Dazu zählen vor allem eine Geländegestaltung mit abfallendem Niveau, Schwellen, Aufkantungen und Abdichtungen. Daneben gibt es auch mobile Schutzelemente wie Barrierensysteme oder Fensterklappen, die vor einem Starkregenereignis aufgebaut werden. Generell gilt, bei Überflutungsgefahr müssen Sie schnell handeln. Der Aufbau mobiler Systeme benötigt Zeit und sollte daher in erster Linie nur als Ergänzung zu konstruktiven Maßnahmen betrachtet werden. Wo konstruktive Maßnahmen rechtlich nicht erlaubt sind, können mobile Systeme zusätzlich Abhilfe schaffen.

Die Schutzmaßnahmen im Detail

Wassersensible Geländegestaltung

Wer einen Neubau plant, sollte das Gelände so gestalten, dass ein Großteil des Niederschlagswassers vor Ort versickern kann. Mit einem vom Gebäude abfallenden Geländeniveau ist sichergestellt, dass im Starkregenfall das übrige Wasser optimal abfließen kann. Hilfreich sind Senken oder Mulden, in die bei besonders intensiven Starkregenereignissen überschüssiges Wasser über Notwasserwege geleitet werden kann.

Bodenschwellen

Ein Wassereintritt auf ein Grundstück, das in einer Senke oder Hanglage liegt, kann im Einzelfall durch eine Bodenschwelle verhindert werden. Eine Bodenschwelle bedarf der Genehmigung des zuständigen Bauprüfamtes, da durch diese der öffentliche Verkehrsraum nicht gefährdet werden darf. Nach § 3 Abs. 3 GarVO gilt: Zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und einer Rampe mit mehr als 10 v.H. Neigung muss eine geringer geneigte Fläche von mindestens 3 m Länge liegen.
Daraus kann sich für eine Bodenschwelle ein erheblicher Flächenbedarf auf einem Grundstück ergeben (siehe Abbildung 2). Die Bodenschwelle ist weiterhin abzudichten, da ansonsten Wasser durchsickern kann. Außerdem muss die Topographie des Grundstücks gewährleisten, dass das Wasser nicht auf anderen Wegen auf das Grundstück bzw. in eine Tiefgarageneinfahrt gelangen kann.

Schutzmauern und -dämme

Fließt das Wasser nicht über Zufahrtswege von der Straße zu gefährdeten Stellen am Haus, sondern beispielsweise über andere Grundstücke, schaffen Schutzmauern und -dämme um das Grundstück herum Schutz vor Überflutung.

Barrieresysteme

Ist es rechtlich nicht möglich bzw. vom Grundstückseigentümer nicht gewünscht,
konstruktive Maßnahmen umzusetzen oder besteht weiterer Schutzbedarf, können mobile Elemente einen Wassereintritt zu einem Grundstück bzw. in ein Gebäude verhindern.

Im Bedarfsfall können Barrierensysteme (in der Regel aus Aluminium) innerhalb weniger Minuten aufgebaut werden. Diese Systeme bestehen aus seitlichen Halterungen mit Führungsschienen (Winkelstützen, die z. B. neben der Haustür montiert werden) und Dammbalken, die in diese Führungsschienen eingesetzt werden. Die Dammbalken müssen an ihrer Unterseite eine Dichtung aufweisen. Zudem ist es empfehlenswert, dass das Barrierensystem mit Hilfe von Spannvorrichtungen zusammengepresst werden kann, um eine sichere Abdichtung zu gewährleisten. Abbildung 4 zeigt beispielhaft ein Barrierensystem für eine Eingangstür. Barrierensysteme können auch eingesetzt werden, um einen Wassereintritt auf das Grundstück zu verhindern (z. B. vor Garageneinfahrten). Abbildung 5 zeigt – als Alternative zu einer Bodenschwelle – ein Barrierensystem für eine Grundstückszufahrt. Die Halterungen sollten dauerhaft installiert sein, so dass im Bedarfsfall nur noch die Dammbalken eingesetzt werden müssen.

Aufkantungen

Aufkantungen schützen gegen den Eintritt von Oberflächenwasser durch Gebäudezugänge, Lichtschächte und Kellereingänge.

Aufkantungen an Lichtschächten

Erdgeschossfußböden liegen häufig auf Geländehöhe. Damit liegen die Kellerfenster unter der Geländeoberkante (GOK) und sind nur über Lichtschächte zugänglich. Um einen Zufluss von Oberflächenwasser in die Lichtschächte zu verhindern, müssen die Aufkantungen der Lichtschächte je nach Geländesituation 15 bis 30 cm über der GOK liegen. Die Sohlen der Lichtschächte sollten mindestens 15 cm unterhalb der Kellerfenster liegen, damit Wasser, das in den Lichtschacht gelangt, nicht auf die Kellerfenster einwirken kann. In Abbildung 7 sind diese konstruktiven Hinweise dargestellt.

Hinweise zu Lichtschächten:
In der Sohle der Lichtschächte befindet sich in der Regel eine Öffnung für den Ablauf von Regenwasser, von dem aus das Wasser versickert und/oder einer Dränung zugeführt wird. Wenn die Dränung an ein Regen- oder Mischwassersiel angeschlossen und keine Rückstausicherung vorhanden ist, kann auch hier ein Rückstau im Sielnetz das Wasser durch die Ablauföffnungen der Lichtschachtsohle drücken und über die Kellerfenster in ein Gebäude eindringen.

Aufkantungen an Kellereingängen

Kellereingänge müssen nach DIN 1986-100 an ihrer Türschwelle mit einer Aufkantung versehen werden, wenn die Entwässerungsanlage (Bodenablauf) des Kellereingangs mit einem Rückstauverschluss gesichert ist. Ansonsten droht der Kellereingang bei einem Rückstau im Sielnetz und geschlossenem Rückstauverschluss während eines Starkregens durch einfließendes Oberflächenwasser der Kellertreppe überflutet zu werden. Zusätzlich ist eine Überdachung von Kellereingängen empfehlenswert.

Fensterklappen

Ein Wassereintritt durch Fenster kann auch mit Klappen verhindert werden, die dauerhaft installiert sind. Grundsätzlich wird bei einer Fensterklappe ein Rahmen um die abzudichtende Gebäudeöffnung, wie beispielsweise ein Kellerfenster, montiert. An dem Rahmen hängt eine Klappe mit Dichtung, die im Bedarfsfall hochgeklappt und mit dem Rahmen fest verschraubt wird. In Abbildung 6 ist eine Fensterklappe dargestellt, die von innen an ein Kellerfenster montiert wird. Die hier gezeigten Beispiele zeigen nicht die gesamte Angebotsbreite an Schutzelementen. Welches Schutzelement für eine Gebäudeöffnung geeignet ist, hängt immer von den jeweiligen Rahmenbedingungen, wie z. B. der Art des Mauerwerks und dem zu erwartenden Wasserstand, ab.