
Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit
Ohne entsprechenden Schutz kann Sickerwasser unbemerkt zu erheblichen Schäden am Gebäude führen.
Regen, der auf die Erde fällt und durch die unterschiedlichen Bodenschichten sickert, wird Sickerwasser genannt. Es wird zwischen nicht-stauendem und aufstauendem Sickerwasser unterschieden. Nichtstauendes Sickerwasser gelangt durch wasserdurchlässige Bodenschichten an die äußeren Kellerwände und kann zu Durchnässung oder Schimmel führen. Aufstauendes Sickerwasser entsteht oberhalb von undurchlässigen Bodenschichten und drückt auf das Fundament und die Außenwände des Hauses. Ohne entsprechende Schutzmaßnahmen können erhebliche Schäden entstehen. Oberhalb von aufstauendem Sickerwasser besteht die Gefahr, dass die Bodenfeuchtigkeit gegen die Schwerkraft hochsteigt — aufgrund von Kapillarkräften — und das Fundament von unten beschädigt.
Verschiedene Maßnahmen verhindern, dass Sickerwasser und Bodenfeuchtigkeit in das Gebäude eintreten. Bei der Planung eines Neubaus sollten die erforderlichen Maßnahmen von Anfang an berücksichtigt werden und grundlegende Kenntnisse, wie die langfristige Entwicklung des Grundwasserstands, eingeholt werden. Bei Bestandsgebäuden lassen sich die meisten Maßnahmen ebenfalls umsetzen, bedeuten dann aber einen erhöhten technischen und finanziellen Aufwand.
TIPP!
Lassen Sie von einem Sachverständigen den Baugrund, die Durchlässigkeit des Bodens sowie den Grundwasserstand prüfen.
Schutzmaßnahmen
In Bereichen, in denen der höchste gemessene Grundwasserstand bis in die Höhe der Bebauung - also in den Keller oder das Fundamente - reicht, sind geeignete Abdichtungsmaßnahmen gegen drückendes Grundwasser und aufsteigende Feuchtigkeit in der Wand vorzunehmen. Um die Bauwerke, insbesondere den Keller, vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen, werden die Außenwände mit wasserundurchlässigen Materialien verkleidet. Als Material eignen sich bahnenförmige oder flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe. Abdichtungen können auch im Bestand nachträglich aufgetragen werden. Beispielhaft zu nennen ist hier die „Schwarze Wanne“, bei der die Wände und der Boden des Kellers von außen vor Wasser geschützt werden, indem eine lückenlose Abdichtung aus Bitumenbahnen oder Bitumenanstrichen aufgebracht wird.
Wenn es zeitweise zu einem Aufstau von Sickerwasser kommt, kann zusätzlich zu den Abdichtungsmaßnahmen eine Dränage erforderlich sein. Die Dränage wird ringförmig um das Haus gelegt und kann durch kleine Öffnungen in der Leitung Wasser aufnehmen. So wird verhindert, dass drückendes Wasser entsteht und das Gebäude beschädigt.
Wichtig!
Sickerwasser ist nicht zu verwechseln mit Grundwasser. Von Grundwasser spricht man, wenn das Gebäude in Bodenschichten liegt, die dauerhaft mit Wasser gefüllt sind. Grundwasser darf prinzipiell nicht über eine Dränage abgeleitet werden. Um eine Dränage zu verbauen, muss vorab eine Stellungnahme bei der Freien und Hansestadt Hamburg eingeholt werden.
Bei einer weißen Wanne werden die Wände und der Boden des Kellers aus wasserundurchlässigem Beton hergestellt. Der Beton ist dabei sowohl Abdichtung als auch die tragende Konstruktion. Es werden für gewöhnlich keine weiteren Abdichtungen von außen benötigt. Die Bezeichnung „weiße Wanne“ ergibt sich aus der hellen Farbe des Betons.
Informationen der Stadt Hamburg
Hinweis
Alle Inhalte beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand unserer Fachexpertinnen und Fachexperten und stellen eine Empfehlung dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ersetzen keine Regelwerke und es wird keine Haftung für die Inhalte übernommen.






