Oberflächenwasser

Durch Starkregen oder Gewässer, die über ihre Ufer treten, kann es dazu kommen, dass das Wasser oberflächlich am Gebäude ansteht und Schäden verursacht. Schon kleine Maßnahmen können häufig Abhilfe schaffen.

Oberflächenwasser ist Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen sowie Regenwasser, das sich auf der Geländeoberfläche sammelt. Durch den Aufstau oder die Geländetopografie beginnt es zu fließen und kann so durch Fenster, Türen, Lichtschächte, Kellereingänge oder tiefliegende Garagen in ein Gebäude eindringen, so dass erhebliche dauerhafte Schäden am und im Gebäude entstehen können. Besonders überflutungsgefährdet durch Oberflächenwasser sind Häuser in Senken, an Hanglagen und in der Nähe von Gewässern.

Durch verschiedene bauliche Konstruktionen kann verhindert werden, dass Oberflächenwasser ins Gebäude gelangt. Dazu zählen vor allem wasserdichte Fenster, Schwellen, Aufkantungen und Abdichtungen. Generell gilt: Haus- und Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen eigenständig für Schutzmaßnahmen sorgen, diese dürfen jedoch nicht zu einer Verschlechterung der Lage für umliegenden Häuser und Grundstücke führen. 

Achtung!

Im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überflutungen reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen und passenden Elementarschadenversicherung können Schäden durch Starkregen versichert werden. Klären Sie den genauen Umfang ihres Versicherungsschutzes mit ihrer Versicherung.

 

Schutzmaßnahmen

Wenn ein Neubau geplant wird, sollte das Gelände so gestaltet sein, dass ein Großteil des Niederschlagswassers, wenn die Standortbedingungen dies zulassen, vor Ort versickern kann. Bei einem vom Gebäude abfallenden Geländeniveau ist sichergestellt, dass bei Starkregen das Wasser optimal abfließen kann. Gleichzeitig darf das Niederschlagswasser nicht auf Nachbargrundstücke oder Straßen abgeleitet werden. Deshalb sind für intensive Starkregenereignisse Senken oder Mulden hilfreich, in denen sich überschüssiges Wasser sammeln und nach dem Regenereignis versickern oder abgeleitet werden kann. Dafür können beispielsweise Senken in Gartenflächen oder auf Parkflächen genutzt werden. Die Berechnung der erforderlichen Volumina solcher so genannten Überflutungsflächen sind durch die allgemein anerkannten Regeln der Technik (zum Beispiel die Norm für Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke DIN 1986-100) geregelt. Für sehr außergewöhnliche Starkregenereignisse sind zusätzlich Notwasserwege nützlich, die das Wasser schadlos abtransportieren können. Bei Neubauten sollten die Geländegestaltung oder auch die Erdgeschosshöhe so gebaut werden, dass das Eintreten von Wasser verhindert wird.

TIPP!

Niederschlagswasser, dass auf dem Grundstück versickert, verbessert auch den lokalen Wasserhaushalt. Es steht damit auch den Gartenpflanzen zur Verfügung und kann durch die Verdunstung auch zur Kühlung im Sommer beitragen.

Direkt am Wohngebäude lässt sich der Wassereintritt durch Aufkantungen verhindern, zum Beispiel an Lichtschächten und an Kellereingängen. Die Aufkantungen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik vorgeschrieben, wenn die Bodenabläufe, die sich zum Beispiel draußen vor der Kellertür befinden und ins Siel führen, mit einem Rückstauverschluss ausgestattet sind. Sie werden errichtet, um zu verhindern, dass bei geschlossenem Rückstauverschluss das nicht abfließende Wasser ins Haus läuft.

Abdichtungen an Türen und Fenstern schützen davor, dass Wasser ins Gebäude eindringt. Das gilt vor allem, wenn tiefliegende Fenster und Türen nicht durch Aufkantungen geschützt werden können. Für den Schutz der Außenwände, insbesondere der gefährdeten Bereiche (zum Beispiel Sockel), sollten möglichst dichte Materialien verwendet werden. Alternativ können wasserdichter Putz oder Fliesen angebracht werden. Bei Fenstern können festverglaste und wasserdichte Kellerfenster eingebaut oder auch mobile Klappen zum Schutz verwendet werden. Dabei wird ein Rahmen montiert, an dem eine Klappe hängt. Bei Bedarf kann diese hochgeklappt und mit dem Rahmen fest verschraubt werden. 

TIPP!

Prüfen Sie alle Abdichtungen regelmäßig. Achten Sie darauf, dass die Regenrinnen und Fallrohre nicht verstopfen. Nicht abgeleitetes Wasser kann Schäden am Haus verursachen.

Häuser in einer Senke oder Hanglage können mit Schutzmauern und -dämmen an den relevanten Stellen vor Überflutung geschützt werden. Fließt das Wasser über die Zufahrtswege zum Gebäude (beispielsweise über die Garageneinfahrt), können Bodenschwellen oder eine erhöhte Fußbodenhöhe des Erdgeschosses den Wassereintritt verhindern. Als mobile Maßnahme dienen Barrieresysteme, die sich bei Überflutungsgefahr entweder selbstständig aufbauen oder manuell aufgebaut werden müssen. Dies können zum Beispiel Balken sein, die in seitliche Halterungen vor der Haustür oder Garageneinfahrt geschoben werden. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Starkregen häufig kurze Vorwarnzeiten haben und der Schutz nur gegeben ist, wenn die mobile Barriere rechtzeitig aufgebaut wird. Mobile Systeme können als Übergangslösung dienen, bis ein baulicher Schutz vorhanden ist. Außerdem dürfen durch selbst erbaute Barrieren keine Nachteile für umliegende Flächen entstehen. Das Wasser darf also zum Beispiel nicht auf Nachbargrundstücke umgeleitet werden.

Hinweis

Alle Inhalte beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand unserer Fachexpertinnen und Fachexperten und stellen eine Empfehlung dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ersetzen keine Regelwerke und es wird keine Haftung für die Inhalte übernommen.

Erfahren Sie mit dem Wegweiser Überflutungsvorsorge schnell und unkompliziert, ob Ihr Grundstück von Überflutungen betroffen sein könnte und welche Maßnahmen Sie zum Schutz ergreifen können.

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