Rückstau aus dem öffentlichen Sielnetz

Staut sich das Wasser im öffentlichen Siel zum Beispiel durch Starkregen an, besteht die Gefahr, dass es seine Richtung ändert und ohne entsprechende Schutzmaßnahmen zurück in die Rohrleitungen der Häuser läuft. 

Das in den Häusern entstehende Abwasser fließt über die Entwässerungsleitungen in das öffentliche Siel (öffentliches Kanalnetz). Staut sich das Wasser im öffentlichen Siel zum Beispiel durch Starkregen oder im Zuge von Wartungsarbeiten an, ändert es seine Strömungsrichtung und läuft ohne entsprechende Schutzmaßnahmen in die Rohrleitungen der Häuser und gegebenenfalls bis in Keller und Tiefgaragen zurück.

Einige Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Sicherung gegen Rückstau, sind für Grundstücks- oder Hauseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtend. Fehlen diese, entspricht das Entwässerungssystem nicht dem Hamburgischen Abwassergesetz beziehungsweise den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Versicherungen können dann den Schadensersatz einschränken oder ganz ablehnen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind für den Schutz ihres Gebäudes vor den Folgen von Starkregen allgemein selbst verantwortlich.

Um Überflutungen zu vermeiden, müssen alle Sanitärobjekte, die unterhalb der sogenannten Rückstauebene liegen, gegen Rückstau aus dem Siel gesichert werden. Das betrifft beispielsweise Toiletten, Duschen, Bodenabläufe oder auch Waschmaschinen. Die Rückstauebene ist der Höhenpunkt, bis zu dem Abwasser aus den öffentlichen Abwasseranlagen ansteigen kann. In Hamburg richtet sich diese Höhe entweder nach der Straßenhöhe beziehungsweise der Gehweghöhe an der Anschlussstelle zur Kanalisation (beim Gefällesiel) oder nach der Oberkante des Sammelschachts (beim Drucksiel). In ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten gilt die erwartbare Hochwasserhöhe als Rückstauebene für die Schmutzwasserbeseitigung. Maßgeblich ist jeweils der höhere Wert. Um Schäden und Gesundheitsgefahren zu verhindern, sind alle Entwässerungsanlagen deren Öffnungen unter der Rückstauebene liegen fachgerecht gegen Rückstau zu sichern.

Aufgrund zunehmender Starkregenereignisse und der Nutzung von Straßen als Notwasserwege wurde die Rückstauebene Anfang 2025 angehoben. Besonders in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten sind bei Neubauten, Umbauten oder Sanierungen erhöhte Anforderungen zu beachten, um einen Rückstau von Schmutzwasser in Gebäude zu verhindern. Bestandsbauten bleiben davon unberührt, können aber vorsorglich ebenfalls angepasst werden.
 

Die Sicherung gegen Rückstau ist im Hamburgischen Abwassergesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der Rückstausicherung:

  • Abwasserhebeanlage
  • Rückstauverschluss (nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig)

Kombinationen aus beidem sind unter bestimmten Bedingungen möglich. Für beide Varianten sind regelmäßige Inspektionen und Wartungen vorgeschrieben.

TIPP!

Falls Sie Entwässerungsanlagen unterhalb der Rückstauebene haben, lassen Sie durch einen zertifizierten Fachbetrieb prüfen, ob Ihr Haus ausreichend gegen Rückstau gesichert ist.

Achtung!

Im Fall von Starkregen und daraus folgenden Überflutungen reicht eine Wohngebäudeversicherung nicht aus. Nur mit einer zusätzlichen und passenden Elementarschadenversicherung können Schäden durch Starkregen versichert werden. Klären Sie den genauen Umfang ihres Versicherungsschutzes mit ihrer Versicherung.

Eine Abwasserhebeanlage schützt vor Rückstau aus dem Sielnetz, indem sie das Abwasser mittels Pumpen auf ein höheres Niveau über der Rückstauebene hebt, um es ins Siel zu leiten. Dadurch wird sichergestellt, dass auch im Rückstaufall tiefliegende Toiletten, Duschen, Waschmaschinen und Waschbecken benutzt werden können. Bei Räumen unterhalb der Rückstauebene, in denen die Entwässerung zuverlässig nutzbar sein muss, zum Beispiel bei einer Souterrainwohnung, oder in denen sich wesentliche Sachwerte befinden, ist die Verwendung einer Abwasserhebeanlage daher vorgeschrieben.

Die Ableitung von Niederschlagswasser von tiefer liegenden, befestigten Flächen unterhalb der Rückstauebene erfordert ebenfalls eine Abwasserhebeanlage, die das Niederschlagswasser über das Rückstauniveau pumpt.

Rückstauverschlüsse in Entwässerungsleitungen dürfen nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Beispielsweise muss ein freies Gefälle zum Siel bestehen und trotz Rückstau aus dem Sielnetz sichergestellt sein, dass mindestens eine Toilette für die Bewohner dauerhaft nutzbar zur Verfügung steht.

Auch für kleine Flächen unterhalb der Rückstauebene, zum Beispiel Kellertreppen (etwa bis 5 Quadratmeter), von denen Niederschlagswasser abgeleitet wird, dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Rückstauverschlüsse eingebaut werden. Für die unterschiedlichen Anwendungsfälle bestehen unterschiedliche Vorgaben für die Rückstauverschlüsse. Zu den Einsatzmöglichkeiten können zertifizierte Fachbetriebe beraten.

Die Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig gewartet werden. Es wird empfohlen, dass dies durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgt.

Hinweis

Alle Inhalte beruhen auf dem aktuellen Kenntnisstand unserer Fachexpertinnen und Fachexperten und stellen eine Empfehlung dar. Die Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ersetzen keine Regelwerke und es wird keine Haftung für die Inhalte übernommen.

Erfahren Sie mit dem Wegweiser Überflutungsvorsorge schnell und unkompliziert, ob Ihr Grundstück von Überflutungen betroffen sein könnte und welche Maßnahmen Sie zum Schutz ergreifen können.

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